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Arbeitgeberbescheinigung
Arbeitnehmer, die wegen Überschreitung der Bemessungsgrenze versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag. Dazu ist ein Nachweis des Versicherungsunternehmens erforderlich. In dieser Bescheinigung wird die Höhe des Beitrags bestätigt. Außerdem muß aus dieser Bescheinigung hervorgehen, daß der private Versicherungsschutz Leistungen beinhaltet, die ihrer Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Ferner ist zu bescheinigen, daß das Versicherungsunternehmen die in SGB V genannten Voraussetzungen, die zur Gewährung des Arbeitgeberzuschusses vorliegen müssen, erfüllt. |
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