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Basistarif in der privaten Krankenversicherung2009 kommt der neue BasistarifDie dritte - und letzte - Stufe der allgemeinen Versicherungspflicht wird am 1. Januar 2009 eingeläutet. Dann werden die Verträge, die die Rückkehrer im modifizierten Standardtarif abgeschlossen haben, auf den neuen Basistarif umgestellt. Für den Basistarif gelten hinsichtlich Leistungsumfang und Leistungssicherstellung sowie auch bei der Beitragsbemessung ähnliche Regelungen wie für den modifizierten Standardtarif. Alle privaten Versicherungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den neuen Basistarif ab 1. Januar 2009 anzubieten. Dann werden in der privaten Krankenversicherung die Wahl- und Wechselmöglichkeiten der Versicherten deutlich verbessert. Und dann gilt auch hier eine allgemeine Pflicht zur Versicherung. Das bedeutet: Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte wird niemand mehr ohne Krankenversicherungsschutz sein. |
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