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Private ErgänzungstarifeDie privaten Ergänzungstarife zur gesetzlichen Krankenversicherung decken wichtige Leistungen aus den Bereichen ambulanter, stationärer und zahnmedizinischer Behandlung ab; es werden durch private Ergänzungstarife z.B. die Eigenanteile des Patienten im Krankenhaus, Differenzkosten beim Krankenhauswechsel, Kosten für Brillen und Kontaktlinsen, Kosten für Zahnersatz, Eigenanteile bei Massagen und Kosten für Behandlung durch einen Heilpraktiker teilweise oder zur Gänze erstattet.
Für Leute, die gerne regelmäßig Urlaub im Ausland machen, existiert ebenfalls die Möglichkeit eines privaten Ergänzungstarifs in Form einer Auslandskrankenversicherung. Die Modalitäten bei privaten Ergänzungstarifen zur gesetzlichen Krankenversicherung sind ähnlich wie bei einer privaten Vollversicherung; durch eine individuelle Wahl der Tarife kann man diese Zusatzversicherung seinen Bedürfnissen anpassen.
Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung wird bei den privaten Ergänzungstarifen zur Berechnung der Beitragshöhe nicht das Einkommen des Versicherten als Grundlage herangezogen, sondern Alter, Geschlecht, etwaige frühere Krankheiten und der aktuelle Gesundheitszustand. Je höher das Alter, desto höher ist auch der monatliche Beitrag für den privaten Ergänzungstarif; somit empfiehlt es sich, möglichst früh an private Ergänzungstarife zur gesetzlichen Krankenversicherung zu denken. In der Regel zahlen außerdem Frauen höhere Beiträge als Männer, da man bei Frauen von einer höheren Lebenserwartung und häufigeren Arztbesuchen ausgeht. Wer sich für private Ergänzungstarife interessiert, muss auch sonst einige Dinge beachten: der Versicherer informiert sich z.B. bei der Antragsstellung darüber, ob es in der näheren Vergangenheit Krankheiten, Unfälle oder Krankenhausaufenthalte gegeben hat. Im Fall, dass der Antragssteller eine schwere oder noch nicht ausgeheilte Krankheit hatte, kann ein Beitragszuschlag festgesetzt werden, wobei es hier Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern von privaten Ergänzungstarifen gibt. Will man einen privaten Ergänzungstarif für Zahnbehandlung und Zahnersatz abschließen, ist zu bedenken, dass der Versicherer eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt verlangen kann; auch werden laufende Behandlungen nicht mehr erstattet und für fehlende Zähne gibt es auch hier Beitragszuschläge.
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