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Informationen zur ReisekrankenversicherungDer Glaube, mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sei man auch im Ausland genügend geschützt, ist falsch. Der gesetzliche Krankenschutz gilt zwar innerhalb der EU und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, er erstattet allerdings nur Kosten, die die Bewohner des jeweiligen Urlaubslandes ebenfalls erstattet bekämen und oft ist dies weit weniger, als der deutsche Standard.
So werden, ohne Reisekrankenversicherung, oft die Arzt- und Behandlungskosten nur zu einem bestimmten Teil mitgetragen, Privatärzte und -kliniken werden kaum bezahlt. Krankenrücktransport oder die Rückführung von Verstorbenen wird ebenso nicht bezahlt, bzw. wird für den Betroffenen sehr teuer. Zudem akzeptieren viele ausländische Ärzte den deutschen Auslandskrankenschein nicht und schreiben dem Patienten dann eine saftige Privat-Rechnung.
Die Krankenkasse erstattet dann nur, was auch in Deutschland bezahlt worden wäre. So ist für Reisende, ob in Urlaub oder geschäftlich, eine Reisekrankenversicherung absolut empfehlenswert, denn sie gewährleistet die Mindestleistungen an Krankenversicherungsschutz auch im Ausland. Eine Reisekrankenversicherung, siehe auch Auslandskrankenversicherung wird in der Regel für maximal sechs Wochen geschlossen, für eine Reisekrankenversicherung für längere Reisen, bzw. Auslandsaufenthalte, ist das Angebot an Reisekrankenversicherungen wesentlich geringer, Vergleiche lohnen sich jedoch!
Eine Reisekrankenversicherung ist allgemein desto teuerer, je weiter der Urlaubsort von Deutschland entfernt und auch je höher das Risiko einer Erkrankung ist. Meist sind die Tarife auch nach Alter gestaffelt und die Beiträge berechnen sich oft pro Person, außer bei so genannten Spezialtarifen für Familien mit Pauschalbeitrag.
Eine Reisekrankenversicherung gibt es bereits ab 6 € im Jahr, dies ist ziemlich günstig und sollte daher bei einer Reise ins Ausland unbedingt genutzt werden. Bei Abschluss solch einer Reisekrankenversicherung sollten jedoch Vergleiche angestellt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Versicherungsbedingungen der Versicherer, gründlich studiert werden. In einer privaten Krankenversicherung ist der entspreche Versicherungsschutz in der Regel bereits beinhaltet.
Oft verstecken sich darin nämlich Leistungsbeschränkungen, die den Schutz der Reisekrankenversicherung für gewisse Situationen verwehren. So wird eventuell der Versicherungsschutz nur für bestimmte Länder gewährt, z.B. nur innerhalb der EU, Krankenversicherungsschutz in den USA dagegen kann teuer werden. Bei Schwangerschaften oder bei Bedarf einer Psychotherapie weisen Reisekrankenversicherungen ebenfalls oft Lücken bei den Leistungen auf.
Auch die Selbstbeteiligungsklauseln sind wichtig, lesen Sie diese genau durch. Bei privater Reisekrankenversicherung müssen Sie darauf acht geben, dass von den Versicherungen darauf abgezielt wird, ein Mindestmaß an Leistungen im Ausland zu gewährleisten. Oft werden dann nur die Fälle abgedeckt, die in den Reisekrankenversicherungsbedingungen auch ausdrücklich geregelt sind, diese Klauseln können dann auch schon mal zu juristischen Haarspaltereien führen. Bei Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist der Vergleich und die genaue Beschäftigung mit den AGBs der Anbieter wichtig. Erwarten Sie nicht, für einen Reisekrankenversicherungsschutz, der 15 € im Jahr kostet, die Krankenversicherungsleistungen beanspruchen zu dürfen, die Sie an Ihrem Wohnort genießen. Dies ist für diesen Preis nicht vertretbar. Dennoch ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung bei Reisen höchst sinnvoll und sollte Ihren Bedürfnissen entsprechen. |
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