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Standardtarif Private Krankenversicherung

Modifizierter Standardtarif in der privaten Krankenversicherung

 

Die Gesundheitsreform 2007 hat es möglich gemacht: Zukünftig wird in Deutschland niemand mehr ohne eine Krankenversicherung sein. Menschen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben oder noch nie versichert waren, können sich wieder krankenversichern. Diese Rückkehrmöglichkeit bedeutet eine grundlegende Verbesserung ihrer Lebensqualität.

Der Versicherungsschutz für alle ist Chance und Pflicht zugleich: Keinem Antragsteller darf die Aufnahme in eine Krankenversicherung verweigert werden. Umgekehrt müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die keine Absicherung im Krankheitsfall haben, wieder krankenversichern - spätestens ab 1. Januar 2009 gilt die Pflicht zum Abschluss einer Versicherung für alle Einwohner.

 

Versicherungsschutz für alle

 

Seit 1. April 2007
Pflicht zur Versicherung für nicht krankenversicherte Personen, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuzuordnen sind.

Ab 1. Juli 2007
Beitrittsrecht in den modifizierten Standardtarif für nicht krankenversicherte Personen, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind.

Ab 1. Januar 2009
Pflicht zur Versicherung für nicht krankenversicherte Personen, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind.

 

Rückkehr in die private Krankenversicherung (PKV)

Seit 1. Juli 2007 können auch alle ehemals privat Versicherten, die ihren privaten Versicherungsschutz verloren haben, beziehungsweise alle diejenigen, die nie versichert waren, wegen ihrer beruflichen Biografie aber der PKV zuzuordnen sind, die Vorteile der neuen Gesundheitsversicherung für sich in Anspruch nehmen: Die privaten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, speziell für diese Personengruppe einen neuen Standardtarif anzubieten - den so genannten modifizierten Standardtarif.

 

Wann bin ich der PKV zugeordnet?

Sie können sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl im modifizierten Standardtarif (ab 1. Juli 2007) oder im neuen Basistarif (ab 1. Januar 2009) versichern,

- wenn Sie zuletzt privat versichert waren und Ihnen zum Beispiel wegen Nichtzahlung der Beiträge von Ihrem privaten Versicherungsunternehmen gekündigt wurde,
- oder wenn Sie wegen Ihrer beruflichen Biografie der PKV zuzuordnen sind - zum Beispiel als hauptberuflich Selbständige(r) oder Beamte(r) - und bisher nicht gesetzlich krankenversichert waren,
- oder wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren wollen und vormals in der privaten Krankenversicherung versichert beziehungsweise vorher in Deutschland gar nicht versichert waren und im Ausland eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt haben.

 

Leistungen im modifizierten Standardtarif

Der modifizierte Standardtarif steht nicht krankenversicherten Personen, die der privaten Krankenversicherung zugeordnet sind, offen. Das bedeutet: Sie können sich ab dem 1. Juli 2007 und bis zum 31. Dezember.2008 in diesem Standardtarif versichern. Private Versicherungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, alle berechtigten Personen aufzunehmen - für den Zugang zum modifizierten Standardtarif gelten keine Altersbeschränkungen. Der aktuelle Gesundheitszustand des Antragstellers spielt für die Höhe des Beitrags keine Rolle, die Einordnung erfolgt nach Alter und Geschlecht. Auch bei Vorerkrankungen dürfen die Versicherungsunternehmen keine Risikozuschläge erheben oder Leistungsausschlüsse vereinbaren.
Neu ist: Sowohl für den modifizierten als auch für den herkömmlichen Standardtarif ist ab 1.7.2007 die ärztliche Versorgung durch die kassenärztlichen Vereinigungen gesetzlich sichergestellt. Alle Versicherten haben - wie gesetzlich Versicherte auch - einen Anspruch auf ärztliche und zahnärztliche Behandlung zu fest vereinbarten Vergütungen.

 

Der modifizierte Standardtarif in der PKV

  • Offen für Personen ohne Krankenversicherungsschutz, die der PKV zugeordnet sind
  • Aufnahmepflicht für alle Rückkehrwilligen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen
  • Keine risikobedingten Zuschläge oder Leistungsausschlüsse
  • Behandlungspflicht für Ärztinnen und Ärzte
  • Mit der GKV vergleichbare Leistungen
  • Beitragsbegrenzung
  • Sozialklauseln bei Hilfebedürftigkeit 

 

 

   

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